Höhere Fachprüfung für Fachexpertin/Fachexperte für Infektionsprävention

Fachexpertinnen und -fachexperten Infektionsprävention tragen zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen bei. Sie verhüten, erkennen und bekämpfen nosokomiale Infektionen und übertragbare relevante Infektionskrankheiten.

Berufsbild

Fachexpertinnen und Fachexperten für Infektionsprävention im Gesundheitswesen mit eidg. Diplom sind im Rahmen der Strukturen der jeweiligen Institution und innerhalb ihres Kompetenzbereichs verantwortlich für die Überwachung und Prävention von nosokomialen Infektionen und übertragbaren relevanten
Infektionskrankheiten (verhüten, erkennen, bekämpfen). Sie handeln bereichsübergreifend in Stabs- und Kaderfunktion.

Sie
- entwickeln Konzepte und Richtlinien für Strukturen und Prozesse unter Berücksichtigung des jeweiligen Kontextes.
- werden als Expertinnen oder Experten von verschiedenen Professionen und Bereichen (z.B. Pflege, Ärztinnen und Ärzte, Spitalleitung, Küche, Notfall, Rettungsdienst, Spezialbereiche, bei Neu- und Umbauten) beigezogen.
-  leisten Beiträge zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Behandlungsprozess und in der Institution.
- schulen und beraten in Infektionsprävention im Gesundheitswesen.
- arbeiten eng zusammen mit den zuständigen Spitalhygienikerinnen und Spitalhygieniker, Infektiologinnen und Infektiologen, Epidemiologinnen und Epidemiologen, Fachexpertinnen und Fachexperten Spitalhygiene und der Hygienekommission.

Im jeweiligen Umfeld erfüllen sie diese Aufgaben in einer oder mehreren der folgenden Institutionen des Gesundheitswesens, insbesondere:
- Spitäler, psychiatrische Kliniken, Therapie- und Rehabilitationszentren, Langzeitpflegeeinrichtungen;
- Pflegezentren;
- Spitalexterne Pflege;
- Ambulatorien, Praxen;
- Rettungsdienste;
- Institute für Sozial- und Präventivmedizin;
- Aus- und Weiterbildungen im Bereich Gesundheit und Soziales;
- Gesundheitsämter.

Sie arbeiten je nach Situation und Aufgabe mit externen Diensten und Institutionen des Gesundheitswesens (nationale, internationale Organisationen, Verbände, Berufsschulen, Forschungsstellen, wie auch lokale Dienste) zusammen oder sind Mitglied interner und/oder externer Kommissionen und Arbeitsgruppen.

Sie gewährleisten mit ihrer Arbeit einen Beitrag zur Sicherheit von Patientinnen und Patienten wie auch anderer betroffener Personen in- und ausserhalb der erwähnten Institutionen.

Trägerschaft

Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft für die Höhere Fachprüfung: 

  • Die Spitäler der Schweiz (H+)
  • Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK)
  • Schweizerische Gesellschaft für Spitalhygiene (SGSH)

H+ Logo Zusatz cmyk Kopie                 SBK logo               SGSH   

Zulassung

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
a) einen Abschluss als dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF, einen Bachelor of Science in Pflege FH, einen Bachelor of Science in Geburtshilfe FH (Hebamme), einen Abschluss als dipl. Hebamme SRK, einen Abschluss als dipl. Fachfrau Operationstechnik HF / dipl. Fachmann Operationstechnik HF oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt;
und
b) Berufspraxis im Gesundheitswesen von mindestens 2 Jahren nach Abschluss der Ausbildung aufweist,
und
c) mindestens 1 Jahr Berufspraxis in Infektionsprävention im Gesundheitswesen innerhalb der letzten 5 Jahre in einer Institution des Gesundheitswesens bei einem Anstellungspensum von mindestens 80% aufweist. Ein geringeres Anstellungspensum wird pro rata angerechnet. Das Anstellungspensum muss mindestens 40% betragen und erfordert dann eine Berufspraxis von 2 Jahren.
und
d) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr, das termingerechte Einreichen einer Disposition, deren Genehmigung sowie die rechtzeitige und vollständige Abgabe der Diplomarbeit.

 Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:
- Prävention und Überwachung von nosokomialen Infektionen;
- Interventionen bei Infektionskrankheiten in Institutionen des Gesundheitswesens;
- Konzepte zur Infektionsprävention erstellen und weiter entwickeln;
- Schulung, Kommunikation und Beratung;
- Projekte und Veränderungsprozesse.
Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen
festgelegt. Diese sind in der Wegleitung aufgeführt.

Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das BBT.
Der Entscheid über die Zulassung zur Abschlussprüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens 5 Monate vor Beginn der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und die Rechtsmittelbelehrung.

Prüfungsordnung und Wegleitung

Prüfungsordnung

Wegleitung 

Änderungen vorbehalten

Führung | Management
Betriebswirtschaft | Administration
Pflege | Behandlungstechnik
Hotellerie | Betriebstechnik
Praxisausbildung | Berufsbildung