Höhere betriebswirtschaftliche Ausbildung und Berufspraxis/Anstellung im Spitalkader. Ideale Grundlage bilden der Lehrgang und die Berufsprüfung "Fachfrau/Fachmann in Gesundheitsinstitutionen".
Der Lehrgang bereitet auf die Höhere Fachprüfung eidg. dipl. Expertin/Experte in Gesundheitsinstitutionen vor. Der Lehrgang kann auch ohne Prüfung absolviert werden.
Zulassungsvoraussetzung zur Höheren Fachprüfung Expertin/Experte in Gesundheitsinstitutionen
- einen eidg. Fachausweis einer anderen Berufsrichtung mit der geforderten Berufserfahrung
- ein abgeschlossenes Wirtschaftsstudium an Universität, Fachhochschule oder Höheren Fachschule
- ein abgeschlossenes Studium an einer Universität, Fachhochschule, Höheren Fachschule oder ein eidg. Diplom (Höhere Fachprüfung) in einem spitalnahen Gebiet (Medizin, Pflege, Labor, Facility-Management, Hotellerie, Recht, Controlling etc.) mit Zusatzausbildung in Betriebswirtschaft und Projektmanagement (nachgewiesen).
- mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nach Erhalt des Fachausweises oder der gleichwertigen Qualifikation vorweisen kann, davon ein Jahr Führungserfahrung im oberen Kader einer Gesundheitsinstitution in den letzten drei Jahren vor der Zulassung im In- oder Ausland nachweisen kann.